FG München, vom 25.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2754/08
Fehlerhafte Beweiswürdigung des FG kein VerfahrensmangelFeststellungen des Tatrichters zur geografischen Herkunft eines antiken GoldgefäßesVerwertbarkeit von GutachtenZweifel an der Unvoreingenommenheit eines Sachverständigen
BFH, Beschluss vom 05.08.2010 - Aktenzeichen VII B 259/09
DRsp Nr. 2010/16217
Fehlerhafte Beweiswürdigung des FG kein VerfahrensmangelFeststellungen des Tatrichters zur geografischen Herkunft eines antiken GoldgefäßesVerwertbarkeit von GutachtenZweifel an der Unvoreingenommenheit eines Sachverständigen
1. NV: Die richterliche Beweiswürdigung ist dem materiellen Recht zuzuordnen, weshalb mit der Behauptung einer angeblich fehlerhaften Beweiswürdigung des FG kein Verfahrensmangel dargelegt wird.2. NV: Liegt zu einer streitigen Tatsachenfrage ein Sachverständigengutachten vor, steht es im Ermessen des Tatrichters, von der Einholung eines weiteren Gutachtens abzusehen. Das Ermessen wird allerdings fehlerhaft ausgeübt, wenn sich die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung aufdrängen müsste.