Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten und bewirtschafteten in den Streitjahren 1988 bis 1991 in Gütergemeinschaft einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. In allen Streitjahren hatten sie dem Grunde nach einen Anspruch auf die Steuerermäßigung nach § 34e des Einkommensteuergesetzes (EStG), dessen betriebsbezogener Höchstbetrag von 2 000 DM ihnen je zur Hälfte zuzurechnen war.
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