BFH - Urteil vom 05.02.1998
IV R 17/97
Normen:
AO 1977 § 129 S. 1; EStG § 34e Abs. 2 S. 3;
Fundstellen:
BB 1998, 1574
BB 1998, 1832
BFH/NV 1998, 1148
BFHE 185, 345
BStBl II 1998, 535
DB 1998, 1747
DStZ 1998, 846
NJW 1999, 448
Vorinstanzen:
FG München,

Fehlerhafte Eintragung im Eingabewertbogen

BFH, Urteil vom 05.02.1998 - Aktenzeichen IV R 17/97

DRsp Nr. 1998/18570

Fehlerhafte Eintragung im Eingabewertbogen

»1. Ob bei fehlerhaften Eintragungen im Eingabewertbogen für das maschinelle Steuerfestsetzungsverfahren ein mechanisches Versehen, ein Irrtum über den Programmablauf oder ein die Berichtigung nach § 129 AO 1977 ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muß nach den Verhältnissen des Einzelfalls beurteilt werden. Dabei handelt es sich im wesentlichen um eine Tatfrage, die der revisionsgerichtlichen Prüfung nur in eingeschränktem Umfang unterliegt. 2. Sind Ehegatten Mitunternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs, können Eintragungen im Eingabewertbogen, die zur Gewährung des personenbezogenen Höchstbetrags der Steuerermäßigung nach § 34e EStG für jeden Ehegatten führen, nach den Umständen des Einzelfalls auf einer unrichtigen Auslegung des Gesetzes beruhen, so daß ein Rechtsfehler nicht ausgeschlossen werden kann.«

Normenkette:

AO 1977 § 129 S. 1; EStG § 34e Abs. 2 S. 3;

Gründe:

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten und bewirtschafteten in den Streitjahren 1988 bis 1991 in Gütergemeinschaft einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. In allen Streitjahren hatten sie dem Grunde nach einen Anspruch auf die Steuerermäßigung nach § 34e des Einkommensteuergesetzes (EStG), dessen betriebsbezogener Höchstbetrag von 2 000 DM ihnen je zur Hälfte zuzurechnen war.