BFH, Beschluss vom 14.01.2003 - Aktenzeichen V R 93/01 - Aktenzeichen V B 197/01 - Aktenzeichen V B 201/01
DRsp Nr. 2003/5257
Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
1. Eine Rechtsmittelbelehrung, in der der Kreis der vor dem BFH vertretungsberechtigten Personen nur unvollständig angegeben wird, ist unrichtig.2. Ist die Rechtsmittelentscheidung in einer gerichtlichen Entscheidung unrichtig erteilt, beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels gem. § 55FGO nicht zu laufen.