LAG Thüringen - Urteil vom 09.08.2016
1 Sa 21/16
Normen:
BGB § 242; BGB § 613a Abs. 1; BGB § 613a Abs. 5 Nr. 3; BGB § 613a Abs. 6 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 25.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 263/15

Fehlerhafte Unterrichtung der Beschäftigten über TeilbetriebsübergangWiderspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses nach neunjähriger Beschäftigung bei der Betriebsübernehmerin

LAG Thüringen, Urteil vom 09.08.2016 - Aktenzeichen 1 Sa 21/16

DRsp Nr. 2018/344

Fehlerhafte Unterrichtung der Beschäftigten über Teilbetriebsübergang Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses nach neunjähriger Beschäftigung bei der Betriebsübernehmerin

1. Die Unterrichtung der Arbeitgeberin über einen bevorstehenden Teilbetriebsübergang ist fehlerhaft, wenn die Betriebsübernehmerin nur ungenau bezeichnet, der Haftungszusammenhang nur abstrakt umschrieben und die Betriebsübernehmerin nicht als mögliche Widerspruchsadressatin benannt wird. 2. Nach Treu und Glauben ist das Widerspruchsrecht nur dann gehindert, wenn neben dem Moment des Zeitablaufs Umstände hinzutreten, welche das Vertrauen der Betriebsübergeberin rechtfertigen, dass der Arbeitnehmer seine Rechte nicht mehr in Ansatz bringen wird. Dazu bedarf es einer Gesamtbetrachtung, wobei eine klare Verwirklichung des Zeitmoments zu einer Absenkung der Anforderungen an das Umstandsmoment führen kann. 3. Hat der Arbeitnehmer nahezu neun Jahre für die neue Inhaberin Tätigkeiten entfaltet und ein Arbeitsverhältnis „gelebt“, steht die Verwirklichung des Zeitmoments außer Frage.