FG Köln - Urteil vom 15.06.2011
7 K 3709/07
Normen:
EStG § 6 Abs 1 Nr 2 Satz 1; EStG § 4 Abs 2 Satz 1;

Fehlerhaftigkeit einer Teilwertabschreibung

FG Köln, Urteil vom 15.06.2011 - Aktenzeichen 7 K 3709/07

DRsp Nr. 2011/19271

Fehlerhaftigkeit einer Teilwertabschreibung

1) Ein Bilanzierungsfehler, der eine Bilanzberichtigung rechtfertigt, ist nur dann gegeben, wenn ein Bilanzansatz nach den Erkenntnissen im Zeitpunkt der Bilanzerstellung objektiv gegen ein handels- oder steuerrechtliches Bilanzierungsgebot oder -verbot verstößt. 2) Die Teilwertabschreibung einer Forderung aufgrund dauerhafter Wertminderung ist nicht fehlerhaft, wenn der Schuldner in den letzten Jahren nicht unerhebliche Verluste erwirtschaftet hat, bilanziell überschuldet ist und der Steuerpflichtige die Forderung selbst als "nicht mehr werthaltig" einschätzt.

Normenkette:

EStG § 6 Abs 1 Nr 2 Satz 1; EStG § 4 Abs 2 Satz 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Gewinn der Klägerin im Streitjahr aufgrund einer Forderungsabschreibung zu mindern ist.