Die niederländische Fa. A eröffnete mit begleitendem Verwaltungsdokument (BVD) vom 30. Dezember 1998 ein innergemeinschaftliches Steuerversandverfahren für 2.348.219 Liter/15( unversteuertes Gasöl der Codenummer 2710 0067. Im BVD war als Empfänger das Steuerlager der Klägerin bei der Fa. B GmbH in D angegeben. Der Transport wurde im Auftrag der Klägerin mit einem Tankschiff durchgeführt. Die per Bandmaß vorgenommene Landtankvermessung erfolgte in den Niederlanden vor und nach der Beladung des Tankschiffs; die Differenz war die o.g. in das BVD eingetragene Liefermenge. Die anschließende Vermessung der Schiffstanks ergab eine Menge von 2.348.448 Liter/15(.
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