I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, sind Eigentümer eines Hauses mit zwei Wohnungen. Die 105 qm große Hauptwohnung bewohnten sie selbst. Die zweite Wohnung mit einer Größe von 35 qm vermieteten die Kläger ab dem Streitjahr (1997) an 75 Tagen an verschiedene Mieter.
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