FG Niedersachsen, vom 28.01.1999 - Vorinstanzaktenzeichen XI 264/95
Fest des Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitnehmergeburtstags
BFH, Urteil vom 28.01.2003 - Aktenzeichen VI R 48/99
DRsp Nr. 2003/5277
Fest des Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitnehmergeburtstags
»Lädt ein Arbeitgeber anlässlich eines Geburtstags eines Arbeitnehmers Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens, Vertreter von Verbänden und Berufsorganisationen sowie Mitarbeiter zu einem Empfang ein, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob es sich um ein Fest des Arbeitgebers (betriebliche Veranstaltung) oder um ein privates Fest des Arbeitnehmers handelt.«