Die Beteiligten streiten darum, ob der Kindergeldanspruch der Klägerin wegen der eigenen Einkünfte und Bezüge ihres Kindes ausgeschlossen ist. Gegenstand des Verfahrens ist der Aufhebungsbescheid der beklagten Familienkasse A (Familienkasse) vom ....
Die Klägerin bezog Kindergeld für ihre volljährige Tochter X. Der Vater des Kindes ist verstorben.
Im Frühjahr ... legte die Tochter der Klägerin ihre Abiturprüfung ab. Im Spätsommer ... begann sie eine Ausbildung. Mit Schreiben vom ... forderte die Familienkasse die Klägerin auf, eine Ausbildungsbescheinigung mit Angaben zu den eigenen Einkünften für X vorzulegen.
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