BFH vom 17.01.1994
VIII B 102/93

Festlegung des Beginns einer Außenprüfung

BFH, vom 17.01.1994 - Aktenzeichen VIII B 102/93

DRsp Nr. 1997/8631

Festlegung des Beginns einer Außenprüfung

Eine Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung ist nicht begründet, wenn für klärungsbedürftig gehalten wird, ob die Ankündigung einer Außenprüfung nicht nur die Angabe des Datums, sondern auch eine bestimmte Uhrzeit enthalten muß.

Für die Praxis:

Wenn auch üblicherweise die Uhrzeit des Beginns einer Betriebsprüfung benannt wird, ist das Fehlen kein angreifbarer Verfahrensmangel.