Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 03.01.2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Im Streit steht die Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2018.
Der 1958 geborene Kläger ist als Rechtsanwalt hauptberuflich selbständig tätig und war im streitgegenständlichen Zeitraum freiwillig versichertes Mitglied der Beklagten zu 1) und als solcher pflichtversichert bei der Beklagten zu 2).
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