Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung für die Zeit vom 5. Juni 2018 bis 8. Juni 2020.
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