FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.09.2021
13 K 13042/17
Normen:
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1;

Festsetzung der Einkommensteuer ohne Ansatz eines Veräußerungsgewinns

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2021 - Aktenzeichen 13 K 13042/17

DRsp Nr. 2024/252

Festsetzung der Einkommensteuer ohne Ansatz eines Veräußerungsgewinns

Tenor

Die Einkommensteuer 2006 wird abweichend von der geänderten Einkommensteuerfestsetzung vom 6.11.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31.5.2013 ohne Ansatz eines Veräußerungsgewinns festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligten je zur Hälfte auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten abwenden, wenn die Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Die Klägerin war bis Ende 2006 als Steuerberaterin selbstständig tätig. Ihren Gewinn ermittelte sie gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) durch Einnahme-Überschussrechnung. Gemäß notarieller Urkunde vom 30.8.2007 brachte die Klägerin ihr Einzelunternehmen in die bereits bestehende B... GmbH gegen Übernahme der von dieser zuvor beschlossenen Kapitalerhöhung ein.