Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.4.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, in welcher Höhe Kosten eines Widerspruchsverfahrens zu erstatten sind.
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