Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die dem durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Dortmund vom 15.12.2015 (31 KLs
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt; jedoch wird die Beschwerdegebühr um 70 % ermäßigt. Die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Landeskasse zu 70 %.
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