Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung einer Milchgarantienmengenabgabe.
Der Kläger ist Milcherzeuger und bewirtschaftet seit Jahren einen landwirtschaftlichen Milcherzeugungsbetrieb in A. Von dort lieferte er im Milchwirtschaftsjahr 2004/2005 seine Milch unter der Kannen-Nr. 4.... an die Molkerei B GmbH in C. Nach Ablauf des Milchwirtschaftsjahres führte die Molkerei eine Quotenjahresabrechnung durch. Da der Kläger die ihm für diesen Betrieb zugeteilte Referenzmenge von 245.522 kg um 10.250 kg überschritten hatte, meldete die Molkerei beim Beklagten für den Kläger mit ihrer Abgabenanmeldung vom 15.7.2005 für eine nach Saldierung noch abgabenpflichtige Menge von 3.088 kg einen Abgabenbetrag in Höhe von 1.027,38 EUR zur Zahlung an.
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