Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung einer Milchgarantienmengenabgabe.
Der Kläger ist Milcherzeuger. Zum 1.10.2004 übernahm er den Milcherzeugungsbetrieb des Landwirts A.
Mit Übertragungsbescheinigung vom 9.2.2005 bescheinigte die Landwirtschaftskammer B, dass mit Ablauf des 30.9.2004 eine Referenzmenge von 1.093.421 kg mit einem Referenzfettgehalt von 4,05 % von Herrn A auf den Kläger übergegangen war. In der Übertragungsbescheinigung wurde geregelt, dass der übernommene Betrieb vom Kläger bis zum 31.3.2007 als selbstständige Produktionseinheit weiter bewirtschaftet werden muss.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|