FG Münster - Urteil vom 22.11.2022
15 K 1593/21 U,AO
Normen:
ZPO § 418 Abs. 2; VwZG § 3 Abs. 1;

Festsetzung der Umsatzsteuer einer GmbH für Vertrieb und Handel mit mobiler Technik; Verfristung des Rechtsbehelfs gegen Steuerbescheid bei Zustellung durch Postzustellungsurkunde ohne Nennung der Uhrzeit

FG Münster, Urteil vom 22.11.2022 - Aktenzeichen 15 K 1593/21 U,AO

DRsp Nr. 2023/3100

Festsetzung der Umsatzsteuer einer GmbH für Vertrieb und Handel mit mobiler Technik; Verfristung des Rechtsbehelfs gegen Steuerbescheid bei Zustellung durch Postzustellungsurkunde ohne Nennung der Uhrzeit

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 418 Abs. 2; VwZG § 3 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten in formaler Hinsicht über die rechtzeitige Erhebung der Klage gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen 2014 und 2015 sowie die Zinsfestsetzungen zur Umsatzsteuer 2014 und 2015 und materiell über das Vorliegen der Voraussetzungen von innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dreiecksgeschäften, die Steuerbarkeit einzelner Lieferungen und den Umfang des Vorsteuerabzuges.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die einen Vertrieb und Handel mit mobiler Technik in I betreibt.