Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten in formaler Hinsicht über die rechtzeitige Erhebung der Klage gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen 2014 und 2015 sowie die Zinsfestsetzungen zur Umsatzsteuer 2014 und 2015 und materiell über das Vorliegen der Voraussetzungen von innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dreiecksgeschäften, die Steuerbarkeit einzelner Lieferungen und den Umfang des Vorsteuerabzuges.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die einen Vertrieb und Handel mit mobiler Technik in I betreibt.
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