I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 7. August 2018 wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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