Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen - 7. Kammer - vom 16.01.2018 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16.01.2018 erfolgte Gegenstandswertfestsetzung für das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren
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