BPatG, vom 01.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen (pat) 1/15
Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens in einem Markenlöschungsstreit
BGH, Beschluss vom 29.03.2018 - Aktenzeichen I ZB 17/17
DRsp Nr. 2018/6930
Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens in einem Markenlöschungsstreit
Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Die Festsetzung des Gegenstandswerts für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit auf 50.000 € entspricht m Regelfall billigem Ermessen. Im Einzelfall kann der Wert angesichts des Interesses des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner umfänglich benutzten Marke auch deutlich darüber liegen.
Tenor
Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 300.000 € festgesetzt.