Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Streitwert wird für die Zeit bis zum 4.2.2022 (Eingang der Teilerledigungserklärungen) auf die Wertstufe bis 13.000 Euro, für die Zeit danach auf die Wertstufe bis 7.000 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragsgegners zu 1. und die weitergehende Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers werden zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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