FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.06.2022
6 K 6197/19
Normen:
EStG § 48 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2023, 1047

Festsetzung des Steuerabzugs für Bauleistungen gegenüber einer Gesellschaft slowenischen Rechts; Begriff des Bauwerks

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.06.2022 - Aktenzeichen 6 K 6197/19

DRsp Nr. 2022/14427

Festsetzung des Steuerabzugs für Bauleistungen gegenüber einer Gesellschaft slowenischen Rechts; Begriff des Bauwerks

Tenor

Die Festsetzung des Steuerabzugs für Bauleistungen im Sinne des §§ 48 ff. EStG für die Monate Mai 2010 bis August 2014 sowie Oktober 2014 bis September 2015 und November 2015 durch Steueranmeldung vom 22. Mai 2017, beim Finanzamt eingegangen am 23. Mai 2017, und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. Oktober 2019 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Beschluss:

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Normenkette:

EStG § 48 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand