Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 2. März 2022 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin begehren die Festsetzung eines höheren Streitwerts in einem über die Verteilung der Klägerin nach §
Über die Beschwerde gegen die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Streitwertfestsetzung entscheidet gemäß § 68 Abs. 2 Satz 7 GKG i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 2 GKG der Senat, nachdem ihm der Einzelrichter mit Beschluss vom 14.11.2022 das Verfahren wegen der grundsätzlichen Bedeutung übertragen hat.
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