Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 24.01.2018, Az.
Der Wert des Beweisverfahrens wird auf 334.258,00 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
Die Beschwerdeführerin begehrt die Abänderung des vom Landgericht Würzburg auf 667.750,00 Euro festgesetzten Streitwerts des selbständigen Beweisverfahrens
Die Antragstellerin hat in ihrer Antragsschrift vom 28.10.2014 101 Mängel aufgeführt und um Überprüfung gebeten, ob die genannten Mängel vorliegen, auf welcher Ursache sie beruhen und welche Kosten durch die jeweilige fachgerechte Mangelbeseitigung voraussichtlich entstehen. Den Streitwert hat die Antragstellerin vorläufig mit 50.000,- Euro beziffert.
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