Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 24.2.2022 geändert. Der Streitwert des Verfahrens
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Streitfestsetzung entscheidet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 GKG die Berichterstatterin als Einzelrichterin, weil die angefochtene Entscheidung von einer Einzelrichterin erlassen worden ist. Darunter fällt auch eine Entscheidung, die - wie hier - die erstinstanzliche Berichterstatterin gemäß §
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31.3.2021 -
Unabhängig davon, ob der Beschwerdewert erreicht ist,
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.5.2022 -
wird der Streitwert von 1.689,00 Euro auf bis zu 500,00 Euro herabgesetzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|