SG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen S 42 SO 74/16
Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen VerfahrenZuständigkeit des SenatsFestsetzung in einem Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens für Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.08.2022 - Aktenzeichen L 12 SO 227/19
DRsp Nr. 2022/16944
Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen VerfahrenZuständigkeit des SenatsFestsetzung in einem Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens für Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII
1. Trifft der Senat die abschließende Hauptsacheentscheidung – hier in einem Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens für Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII, sind die in § 155 Abs. 2SGG genannten Entscheidungen fortan von ihm zu treffen.2. In einem Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens für Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII ist das durch die Vergabe eingebüßte Auftragsvolumen streitwertrelevant. Dabei ist eine Kalkulation basierend auf vergangenen Fallzahlen möglich.