Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde entscheidet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes - GKG - der Berichterstatter als Einzelrichter. Zwar hat im erstinstanzlichen Verfahren nicht ein Einzelrichter gemäß §
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2009 -
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