Die Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdegegners erbittet die Festsetzung des Verfahrenswertes einer sofortigen Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung in einer Unterhaltssache.
Die Wertfestsetzung erfolgt nach Antragstellung durch einen Rechtsanwalt gemäß § 33RVG.
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