Der Wert der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer (§ 26 Nr. 8 EGZPO) wird auf bis zu 18.000 € festgesetzt.
Mit dem Antrag zu Ziffer I. 1. erstrebt der Kläger die Erstattung des investierten Kapitals abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 13.395,85 €.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|