Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer, Einzelrichterin - vom 15. Januar 2019 geändert:
Der Streitwert wird auf 27.927,72 Euro festgesetzt.
Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des Einzelrichters der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts vom 15. Januar 2019 entscheidet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 iVm § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG die nach der Geschäftsverteilung des Senats zuständige Berichterstatterin als Einzelrichterin.
Die zulässige, insbesondere den Beschwerdewert von 200 € (§ 68 Abs. 1 Satz 1 GKG) erreichende Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts (Einzelrichter) vom 15. Januar 2019 ist begründet.
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