Auf die Beschwerde des Sachverständigen wird der Beschluss des Landgerichts Ravensburg vom 11.04.2017, Az.
Unter Zurückweisung seines darüber hinausgehenden Antrags wird die Vergütung des Sachverständigen XXX, für seine Tätigkeit im Verfahren
5.467,37 €.
2.Im Übrigen wird die Beschwerde des Sachverständigen XXX zurückgewiesen.
3. 4.
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