Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 17.01.2022 - 3 Ca 238 b/21 - dahingehend geändert, dass die im Prozesskostenhilfeverfahren an den Beschwerdeführer zu zahlende Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren auf 1.344,11 EUR festgesetzt wird.
I.
Der Beschwerdeführer begehrt im Rahmen der Kostenfestsetzung für die Prozesskostenhilfevergütung die Ansetzung einer Terminsgebühr.
Die Parteien haben im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Zahlungsrechtsstreits im Gütetermin am 07.10.2021, in dem die Beklagte durch den Beschwerdeführer vertreten wurde, einen Vergleich geschlossen, dessen Widerruf sich die Beklagte bis zum 28.10.2021 vorbehalten hatte. Die Widerrufsfrist ist in der Folge zunächst bis zum 11.11.2021 verlängert worden.
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