Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nordhausen vom 16. Februar 2016 (
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
Streitig ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein beim Sozialgericht (SG) Nordhausen anhängig gewesenes Verfahren (Az.: S
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