Die Vergütung des Antragstellers für sein im Verfahren
I.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung für ein im Berufungsverfahren vom Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen eingeholtes Gutachten zur Abrechnung von Krankenhausleistungen und deren Kodierung nach DRG (Diagnosis Related Groups )-Fallpauschalen.
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