Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 09. Januar 2018 geändert. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 46.949,06 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde, mit welcher der Klägerbevollmächtigte einen höheren Vergleichsmehrwert als den vom Sozialgericht festgesetzten begehrt, ist zulässig und begründet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|