Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 444.725,75 € festgesetzt.
Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Festsetzung eines Mehrleistungsabschlags im Erlösbudget der Beigeladenen für das Jahr 2014 infolge der Umwandlung zweier Belegabteilungen in Hauptabteilungen.
I.
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