Die Rechtsbeschwerde vom 07.02.2017 gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 27.10.2016 - Az. LG Bonn
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
I.
Die Rechtsbeschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 2.500,00 EUR wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen zum Stichtag 31.12.2012 bei dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers.
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