OVG Sachsen - Urteil vom 23.05.2018
5 A 452/16
Normen:
SächsKAG § 24; SächsKAG § 26;
Fundstellen:
DÖV 2019, 35
Vorinstanzen:
VG Leipzig, vom 31.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1473/14

Festsetzung eines weiteren Ausbaubeitrages für ein Grundstück wegen derselben Ausbaumaßnahme

OVG Sachsen, Urteil vom 23.05.2018 - Aktenzeichen 5 A 452/16

DRsp Nr. 2018/14754

Festsetzung eines weiteren Ausbaubeitrages für ein Grundstück wegen derselben Ausbaumaßnahme

Wird ein Straßenausbaubeitragsbescheid für ein Grundstück gemäß den §§ 26 ff. SächsKAG erlassen, der die gesamte Beitragsschuld festsetzen soll, sie aber nicht voll ausschöpft, kann wegen derselben Ausbaumaßnahme ein weiterer Ausbaubeitrag für dieses Grundstück nicht festgesetzt werden, ohne den vorherigen Ausbaubeitragsbescheid entsprechend zu ändern (Fortführung von: SächsOVG, Urteile v. 25. Juli 2012 - 5 A 336/10 -, juris Rn. 24 ff., v. 31. März 2014 - 5 A 124/13 -, juris Rn. 47, und v. 16. Dezember 2014 - 5 A 625/13 -, juris Rn. 20).

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 31. Mai 2016 - 6 K 1473/14 - geändert. Der Nacherhebungsbescheid der Beklagten vom 18. Dezember 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Mai 2014 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.