Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 6. Dezember 2019 - 10 K 8270/18 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung von Beiträgen zur beklagten Industrie- und Handelskammer für das Jahr 2014, die letztere gegenüber der Klägerin als Inhaberin der xxxxxx GmbH & atypisch Still festgesetzt hat.
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