Zwischen den Beteiligten besteht vorrangig Streit über die Frage, ob ein Bescheid über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer wirksam bekannt gegeben worden ist, und hilfsweise über die Frage, ob im Rahmen der Zusammenveranlagung zur Vermögensteuer die Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber beiden Ehegatten erfolgen muss. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
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