Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg - 15. Zivilsenat - vom 17. Juli 2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
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