In der Beschwerdesache (...)
wird die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 29.03.2016 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23.02.2016 zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt € 273,09.
I.
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