Am 13. September 1975 verstarb die Mutter des Klägers und Revisionsklägers (Kläger). Zu deren Nachlaß gehörte ein Kommanditanteil an einer KG. Nach dem Testament der Erblasserin wurde der Vater des Klägers u.a. (unbeschränkter) Erbe der einen Hälfte der Kommanditbeteiligung. Bezüglich der anderen Hälfte sollte er nur Vorerbe und der Kläger Nacherbe sein. Die Nacherbschaft sollte mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Klägers eintreten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|