I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war gemeinsam mit dem Gesellschafter W. Geschäftsführer einer GmbH. Wegen größerer Forderungsausfälle geriet die GmbH in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten mit der Folge, dass auf Antrag der beiden Geschäftsführer im Mai 1998 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet und nach Verteilung des Erlöses im Dezember 2002 eingestellt wurde. Die zur Tabelle angemeldeten Forderungen des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt --FA--) wurden bei der Verteilung des Erlöses nicht berücksichtigt. Im Juli 2003 ist die GmbH wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht worden.
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