Zwischen den Beteiligten ist materiellrechtlich streitig, ob die von der Klägerin aus der Beteiligung an der xxxxxxxxxxxx (A) bezogenen Gewinnausschüttungen als Schachteldividenden nach Artikels XXII Abs. 2a aa des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irland abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 17. Oktober 1962 (DBA-Irland) steuerfrei sind. Unabhängig davon ist auch streitig, ob der angefochtene Bescheid bereits wegen Festsetzungsverjährung aufzuheben ist.
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