Die Beteiligten streiten um die Frage, ob das Finanzamt die hier streitigen Steuerbescheide noch erlassen durfte, oder ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Die Klägerin erzielte in den Streitjahren als Kauffrau aus verschiedenen Spielautomatenunternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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