FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.09.2010
12 K 154/06
Normen:
AO § 34; AO § 69; AO § 191 Abs. 1; AO § 191 Abs. 3 S. 1; AO § 191 Abs. 3 S. 4; AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; AO § 170 Abs. 10; AO § 166; AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2;

Festsetzungsverjährung sowie Treu und Glauben bei Aufhebung eines ersten Haftungsbescheids und Erlass eines erneuten Haftungsbescheids gegenüber dem Geschäftsführer der GmbH betreffend Umsatzsteuerfestsetzungen gegenüber der GmbH Einwendungen des Haftungsschuldners gegen der Haftung zugrunde liegenden Steuerfestsetzungen nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners Substantiierungspflicht des Haftungsschuldners bei Berufung auf den Grundsatz der anteiligen Tilgung Haftungsbegrenzung nur durch schriftliche Aufgabenteilung zwischen Geschäftsführern

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.09.2010 - Aktenzeichen 12 K 154/06

DRsp Nr. 2012/4419

Festsetzungsverjährung sowie Treu und Glauben bei Aufhebung eines ersten Haftungsbescheids und Erlass eines erneuten Haftungsbescheids gegenüber dem Geschäftsführer der GmbH betreffend Umsatzsteuerfestsetzungen gegenüber der GmbH Einwendungen des Haftungsschuldners gegen der Haftung zugrunde liegenden Steuerfestsetzungen nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners Substantiierungspflicht des Haftungsschuldners bei Berufung auf den Grundsatz der anteiligen Tilgung Haftungsbegrenzung nur durch schriftliche Aufgabenteilung zwischen Geschäftsführern

1. Eine Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist in Bezug auf den Haftungsschuldner (hier: Geschäftsführer der GmbH) tritt auch dann ein, wenn dieser aufgrund der Vorschrift des § 34 AO zwecks Erfüllung steuerlicher Pflichten eines anderen (hier: der GmbH) zur Abgabe von Steueranmeldungen verpflichtet ist.