Die Klägerin ist Diplom-Kauffrau. Bis Mitte 1989 wohnte sie in Y, sie war dort als Prüfungsassistentin nichtselbständig tätig.
Von ihrem am 07.06.1989 verstorbenen Vater, Herrn B, erbte die Klägerin ein Vermögen von ca. 4 Mio. DM.
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