Die Parteien streiten, ob die Schenkungsteuerfestsetzungen für Vorgänge aus den Jahren 1994 und 1995 durch Bescheid vom 22.12.2003 gemäß § 165 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) ausgesetzt werden durften oder ob insoweit die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen war.
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